Hamburger Volksentscheid

Sonntag, 8. August 2010

Lehren aus dem Ergebnis des Hamburger Volksentscheides

Die von CDU und GAL geplante Schulreform in Hamburg ist krachend gescheitert, obwohl sämtliche „Reformkräfte“ der Hansestadt - Parteien, Gewerkschaften u. a. - die Pläne zur Ausdehnung der Grundschule auf sechs Jahre befürwortet hatten.

Lehre 1: „Das Volk“ hat ein gutes Gespür für das, was erhaltenswert ist. Es ist letztlich ein konservativer Grundzug, den die Hamburger mit großer Mehrheit verteidigt haben. Gewinner sind vor allem viele Kinder, denen ein weiterer „Laborversuch“ in der Schule erspart bleibt.

Lehre 2: „Das Volk“ läßt sich nicht für dumm verkaufen. Natürlich gibt es unterschiedliche Begabungen, fleißigere und klügere Schüler. Je länger ein Klassenverbund aber zusammenbleibt, desto mehr bestimmt der Langsamste das Lerntempo. Die Begabteren bleiben auf der Strecke.

Lehre 3: Das so oft totgesagte oder verunglimpfte Gymnasium lebt! Viele Eltern erkennen den Wert einer besseren Bildung und den Nutzen eines gegliederten Schulsystems. Die Abstimmung in Hamburg hat den Stellenwert des Gymnasiums gestärkt. Das von den Politikern aller Parteien für Hamburg angestrebte Schulsystem läßt sich hingegen bereits in Berlin „bewundern“. Die dortigen PISA-Ergebnisse sind ernüchternd, während in den Bundesländern mit gegliederter Struktur die besten Erfolge zu verzeichnen sind.

Lehre 4: So weitreichende Eingriffe in das Schulwesen, wie in Hamburg vorgesehen, lassen
sich nicht ohne Beteiligung der Betroffenen, vor allem der Eltern und der Lehrer, umsetzen. Hätte man vorher auf die Eltern gehört und ihre Einwände ernstgenommen, wäre es nicht zu der Abstimmungsniederlage gekommen.

Lehre 5: Bildungspolitik kann nicht Sozialpolitik ersetzen. Mit erzwungener Gleichmachung können die Defizite bei Schülern, vor allem bei Migranten, nicht ausgeglichen werden. Soziale Spaltungen der Gesellschaft lassen sich nicht in der Schule überbrücken. Gleichheits- und Gemeinsamkeitsträume dürfen nicht zu Lasten der lernwilligen Schüler verwirklicht werden.

Lehre 6: Das Abstimmungsergebnis von Hamburg wird in die ganze Republik ausstrahlen. Es ist ein Warnsignal für alle Politiker, die zum Teil verbissen „Reformen“ planen und den Schulhof als ideologische Spielwiese betrachten.

Lehre 7: Das „schwarz-grüne Experiment“ ist gescheitert, allen öffentlichen Beschwörungen zum Trotz. Grüne Inhalte passen nicht zu einer CDU, die auf ganz anderen Wurzeln fußt als die „Grünen“. Der eigentliche Verlierer aber heißt Ole von Beust und mit ihm die CDU. Die „Ikone des ´progressiven´ Flügels“ der Union steht nun vor einem Scherbenhaufen: Hohe Schulden, gescheiterte Schulreform, geplatzte schwarz-grüne Träume usw. Nun flieht er aus der Verantwortung und erscheint wie ein Dandy, der nun die Hamburger Gesellschafts-Klatschkolumnen bereichern wird. Aus der Galionsfigur der CDU-Linken ist ein tragischer Held geworden – ohne Kraft und Willen, die von ihm verursachten Fehlentwicklungen aufzuarbeiten und zu korrigieren.

Lehre 8: Eine Neuregelung der Übergangs- und Altersversorgungsgelder ist dringend geboten. Statt seine Fehler einzugestehen und mitzuhelfen, den unglaublich hohen Schuldenberg der Hansestadt abzutragen, tritt von Beust in einem Alter von 55 Jahren in den „Vorruhestand“ - ausgestattet mit großzügig bemessenen, staatlichen Versorgungsbezügen, von denen der gemeine Bürger nur träumen kann, für die er aber zahlen muß:

Nach seinem Ausscheiden aus dem Amt erhält von Beust drei Monate lang 13.577 Euro. Danach folgt zwei Jahre lang (bis 31. August 2012) ein „Übergangsgeld“ von 6.788 Euro. Anschließend steht von Beust ein lebenslanges „Ruhegehalt“ von 6.313 Euro zu.

Von Beust´s persönliche „Bilanz“ ist also für ihn höchst erfreulich, seine politische Bilanz jedoch verheerend: Riesenpleite der HSH-Nordbank (rd. 23 Milliarden €), Riesenneu-verschuldung der Hansestadt (Schuldenstand derzeit 37 Milliarden Euro - Zinsausgaben dafür: rd. 1 Milliarde € - erwarteter Anstieg der Verschuldung bis 2012: rd. 40 Milliarden €). Der „Traum“ der Elbharmonie: geplant für rd. 77 Millionen Euro, kostet dieser Albtraum „vorläufig“ bereits 323 Millionen Euro.

Und für diese „Leistung“ darf von Beust nun seinen Ruhestand genießen. Der Steuerzahler wird’s schon richten.

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