Sonntag, 8. August 2010

PID (Präimplantationsdiagnostik) = Weg zur Euthanasie?

NEIN zur Selektion „guter“ und „schlechter“ Embryonen

Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofes (BGH) hat in der letzten Woche eine sehr umstrittene Entscheidung zur Präimplantationsdiagnostik (PID) getroffen. Nach Meinung des BGH verstößt die Anwendung der PID nicht gegen das Embryonenschutzgesetz. Dieses Urteil mag zwar bestimmten Ärzten und Betroffenen Rechtssicherheit geben, aus christlicher und konservativer Sicht ist es jedoch höchst bedenklich und abzulehnen.

Mit seinem Urteil verbiegt der BGH den Geist des Embryonenschutzgesetzes, wenn er zum Ergebnis kommt, daß die PID nicht gegen den Wortlaut und auch nicht gegen den Geist dieses Gesetzes verstoße. Das Embryonenschutzgesetz wollte ganz eindeutig eine Entwicklung verhindern, die die Selektion „guter“ und damit die (zwangsläufige) Vernichtung „schlechter“ Embryonen ermöglicht. Die Methode der PID erlaubt es nämlich, bestimmte Formen des Lebens (beim Embryo) erst gar nicht entstehen zu lassen. Das ist aber eine gefährliche Nähe zur Euthanasie, da die PID somit die Abwägung zwischen lebenswertem und lebensunwertem Leben ermöglicht. Mit dem christlichen Menschenbild ist dies absolut unvereinbar.

Jeder Mensch besitzt von Beginn an eine unantastbare, unveräußerliche personale Würde. Kein Mensch darf nach unserem Wertekanon alles tun, wozu er technisch in der Lage wäre. Gerade in Fragen der Ethik ergibt sich für den werteorientierten Menschen eine besondere Verpflichtung. Bei der Präimplantationsdiagnostik werden die Grenzen ethischen Handelns aber überstrapaziert, wenn nicht überwunden. Für konservative und christlich denkende Menschen hat der Schutz des Lebens – auch und gerade des ungeborenen – eine besondere Priorität. Das aktuelle Urteil des BGH läuft dieser Schutzintervention zuwider. Deshalb darf es nicht zur Richtschnur medizinischen Handelns werden. Letztlich wird das Bundesverfassungsgericht entscheiden müssen.

BVG-Urteil: Beobachtung der Linkspartei durch Verfassungsschutz

Ich begrüße das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVG), wonach die Partei „Die Linke“ bzw. deren Funktionsträger weiterhin vom deutschen Verfassungsschutz beobachtet werden dürfen. In der Begründung ihres Urteil weisen die BVG-Richter ausdrücklich auf „offene extremistische Strömungen“ in der Linkspartei hin und betonen, daß der „Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung ein besonderes Gewicht“ habe.

Für den Verfassungsschutz bietet die Linke „ein ambivalentes Erscheinungsbild“. Unter dem Begriff des „Pluralismus“ sammele sie viele unterschiedliche „linke“ Kräfte mit dem gemeinsamen Ziel einer „Änderung der Gesellschaft“. Es lägen „weiterhin zahlreiche Indikatoren für linksextremistische Bestrebungen innerhalb der Linkspartei vor“. Der Verfassungsschutz berichtet weiter: „…Dies sind insbesondere die uneinheitliche Haltung gegenüber der linksextremistischen Gewalt und die voll umfängliche Akzeptanz von offen extremistischen Zusammenschlüssen in ihren Reihen…“

Dem ist vorbehaltlos zuzustimmen. Der thüringische Landtagsabgeordnete Ramelow, der das Verfahren vor dem BVG angestrengt hatte, ist Mitglied einer Partei, deren SED-Altkader hartnäckig leugnen, daß die DDR ein Unrechtsstaat war. Die linke Bundestagsabgeordnete Ulla Jelpke hatte gar die Frechheit, die Stasi als „mutige Kämpferin für die Freiheit“ zu preisen.

Einen besonderen Beweis für die Verfassungsgefährdung durch die Linkspartei bietet ein Blick in die Landtagsfraktion der NRW-Linke: Fraktionschef Zimmermann und der Abgeordnete Demirel sind Mitglied der „Antikapitalistischen Linke“, die als linksextremistisch eingestuft wird, und die Abgeordnete Beuermann setzt die Stasi mit dem deutschen Verfassungsschutz gleich. „Kommunistische Plattform“, „Sozialistische Linke“, der „Geraer Dialog“ oder die „Arbeitsgemeinschaft Cuba si“ sind neben vielen anderen Untergruppen der Linkspartei, die einen „Kampf gegen das System“ führen. Viele ihrer Funktionäre haben in der Linkspartei selbst wichtige Ämter und können somit die Politik der Linken mitbestimmen.

Es ist ein politischer und moralischer Skandal, daß zwanzig Jahre nach dem Zusammenbruch des SED-Regimes die Leugnung der DDR-Verbrechen ungestraft möglich ist. Ramelows Begehren, die Beobachtung seiner Partei durch den Verfassungsschutz einzustellen, ist deshalb zu Recht abgelehnt worden. Bedenklich ist dabei aber, daß Teile der SPD und der Grünen diese Forderung unterstützen. Auch für sie gilt: Die Linkspartei ist (noch) nicht in der Demokratie angekommen.

Lehren aus dem Ergebnis des Hamburger Volksentscheides

Die von CDU und GAL geplante Schulreform in Hamburg ist krachend gescheitert, obwohl sämtliche „Reformkräfte“ der Hansestadt - Parteien, Gewerkschaften u. a. - die Pläne zur Ausdehnung der Grundschule auf sechs Jahre befürwortet hatten.

Lehre 1: „Das Volk“ hat ein gutes Gespür für das, was erhaltenswert ist. Es ist letztlich ein konservativer Grundzug, den die Hamburger mit großer Mehrheit verteidigt haben. Gewinner sind vor allem viele Kinder, denen ein weiterer „Laborversuch“ in der Schule erspart bleibt.

Lehre 2: „Das Volk“ läßt sich nicht für dumm verkaufen. Natürlich gibt es unterschiedliche Begabungen, fleißigere und klügere Schüler. Je länger ein Klassenverbund aber zusammenbleibt, desto mehr bestimmt der Langsamste das Lerntempo. Die Begabteren bleiben auf der Strecke.

Lehre 3: Das so oft totgesagte oder verunglimpfte Gymnasium lebt! Viele Eltern erkennen den Wert einer besseren Bildung und den Nutzen eines gegliederten Schulsystems. Die Abstimmung in Hamburg hat den Stellenwert des Gymnasiums gestärkt. Das von den Politikern aller Parteien für Hamburg angestrebte Schulsystem läßt sich hingegen bereits in Berlin „bewundern“. Die dortigen PISA-Ergebnisse sind ernüchternd, während in den Bundesländern mit gegliederter Struktur die besten Erfolge zu verzeichnen sind.

Lehre 4: So weitreichende Eingriffe in das Schulwesen, wie in Hamburg vorgesehen, lassen
sich nicht ohne Beteiligung der Betroffenen, vor allem der Eltern und der Lehrer, umsetzen. Hätte man vorher auf die Eltern gehört und ihre Einwände ernstgenommen, wäre es nicht zu der Abstimmungsniederlage gekommen.

Lehre 5: Bildungspolitik kann nicht Sozialpolitik ersetzen. Mit erzwungener Gleichmachung können die Defizite bei Schülern, vor allem bei Migranten, nicht ausgeglichen werden. Soziale Spaltungen der Gesellschaft lassen sich nicht in der Schule überbrücken. Gleichheits- und Gemeinsamkeitsträume dürfen nicht zu Lasten der lernwilligen Schüler verwirklicht werden.

Lehre 6: Das Abstimmungsergebnis von Hamburg wird in die ganze Republik ausstrahlen. Es ist ein Warnsignal für alle Politiker, die zum Teil verbissen „Reformen“ planen und den Schulhof als ideologische Spielwiese betrachten.

Lehre 7: Das „schwarz-grüne Experiment“ ist gescheitert, allen öffentlichen Beschwörungen zum Trotz. Grüne Inhalte passen nicht zu einer CDU, die auf ganz anderen Wurzeln fußt als die „Grünen“. Der eigentliche Verlierer aber heißt Ole von Beust und mit ihm die CDU. Die „Ikone des ´progressiven´ Flügels“ der Union steht nun vor einem Scherbenhaufen: Hohe Schulden, gescheiterte Schulreform, geplatzte schwarz-grüne Träume usw. Nun flieht er aus der Verantwortung und erscheint wie ein Dandy, der nun die Hamburger Gesellschafts-Klatschkolumnen bereichern wird. Aus der Galionsfigur der CDU-Linken ist ein tragischer Held geworden – ohne Kraft und Willen, die von ihm verursachten Fehlentwicklungen aufzuarbeiten und zu korrigieren.

Lehre 8: Eine Neuregelung der Übergangs- und Altersversorgungsgelder ist dringend geboten. Statt seine Fehler einzugestehen und mitzuhelfen, den unglaublich hohen Schuldenberg der Hansestadt abzutragen, tritt von Beust in einem Alter von 55 Jahren in den „Vorruhestand“ - ausgestattet mit großzügig bemessenen, staatlichen Versorgungsbezügen, von denen der gemeine Bürger nur träumen kann, für die er aber zahlen muß:

Nach seinem Ausscheiden aus dem Amt erhält von Beust drei Monate lang 13.577 Euro. Danach folgt zwei Jahre lang (bis 31. August 2012) ein „Übergangsgeld“ von 6.788 Euro. Anschließend steht von Beust ein lebenslanges „Ruhegehalt“ von 6.313 Euro zu.

Von Beust´s persönliche „Bilanz“ ist also für ihn höchst erfreulich, seine politische Bilanz jedoch verheerend: Riesenpleite der HSH-Nordbank (rd. 23 Milliarden €), Riesenneu-verschuldung der Hansestadt (Schuldenstand derzeit 37 Milliarden Euro - Zinsausgaben dafür: rd. 1 Milliarde € - erwarteter Anstieg der Verschuldung bis 2012: rd. 40 Milliarden €). Der „Traum“ der Elbharmonie: geplant für rd. 77 Millionen Euro, kostet dieser Albtraum „vorläufig“ bereits 323 Millionen Euro.

Und für diese „Leistung“ darf von Beust nun seinen Ruhestand genießen. Der Steuerzahler wird’s schon richten.

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