BVG-Urteil zur Links-Partei

Sonntag, 8. August 2010

BVG-Urteil: Beobachtung der Linkspartei durch Verfassungsschutz

Ich begrüße das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVG), wonach die Partei „Die Linke“ bzw. deren Funktionsträger weiterhin vom deutschen Verfassungsschutz beobachtet werden dürfen. In der Begründung ihres Urteil weisen die BVG-Richter ausdrücklich auf „offene extremistische Strömungen“ in der Linkspartei hin und betonen, daß der „Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung ein besonderes Gewicht“ habe.

Für den Verfassungsschutz bietet die Linke „ein ambivalentes Erscheinungsbild“. Unter dem Begriff des „Pluralismus“ sammele sie viele unterschiedliche „linke“ Kräfte mit dem gemeinsamen Ziel einer „Änderung der Gesellschaft“. Es lägen „weiterhin zahlreiche Indikatoren für linksextremistische Bestrebungen innerhalb der Linkspartei vor“. Der Verfassungsschutz berichtet weiter: „…Dies sind insbesondere die uneinheitliche Haltung gegenüber der linksextremistischen Gewalt und die voll umfängliche Akzeptanz von offen extremistischen Zusammenschlüssen in ihren Reihen…“

Dem ist vorbehaltlos zuzustimmen. Der thüringische Landtagsabgeordnete Ramelow, der das Verfahren vor dem BVG angestrengt hatte, ist Mitglied einer Partei, deren SED-Altkader hartnäckig leugnen, daß die DDR ein Unrechtsstaat war. Die linke Bundestagsabgeordnete Ulla Jelpke hatte gar die Frechheit, die Stasi als „mutige Kämpferin für die Freiheit“ zu preisen.

Einen besonderen Beweis für die Verfassungsgefährdung durch die Linkspartei bietet ein Blick in die Landtagsfraktion der NRW-Linke: Fraktionschef Zimmermann und der Abgeordnete Demirel sind Mitglied der „Antikapitalistischen Linke“, die als linksextremistisch eingestuft wird, und die Abgeordnete Beuermann setzt die Stasi mit dem deutschen Verfassungsschutz gleich. „Kommunistische Plattform“, „Sozialistische Linke“, der „Geraer Dialog“ oder die „Arbeitsgemeinschaft Cuba si“ sind neben vielen anderen Untergruppen der Linkspartei, die einen „Kampf gegen das System“ führen. Viele ihrer Funktionäre haben in der Linkspartei selbst wichtige Ämter und können somit die Politik der Linken mitbestimmen.

Es ist ein politischer und moralischer Skandal, daß zwanzig Jahre nach dem Zusammenbruch des SED-Regimes die Leugnung der DDR-Verbrechen ungestraft möglich ist. Ramelows Begehren, die Beobachtung seiner Partei durch den Verfassungsschutz einzustellen, ist deshalb zu Recht abgelehnt worden. Bedenklich ist dabei aber, daß Teile der SPD und der Grünen diese Forderung unterstützen. Auch für sie gilt: Die Linkspartei ist (noch) nicht in der Demokratie angekommen.

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